Voraussetzung:
DENAA+ ZERO TESTING wird ausschließlich an Teilnehmer am Provilan Praxistest zum Selbstkostenpreis geliefert. Dem Tester ist bewusst, dass DENAA+ ZERO TESTING kein zugelassenes Desinfektionsmittel ist und ausschließlich zu Testzwecken verwendet werden darf. Der Tester stellt die Provilan Vertriebsgesellschaft mbH und die Probiotic Group Luxembourg von allen Ansprüchen aufgrund jedweder, eventuell durch den Produkttest verursachten Materialschäden frei.
Allgemein:
DENAA+ ZERO TESTING ist ein Testprodukt zur praxisbezogenen Prüfung der Materialverträglichkeit einer zur Desinfektion von Oberflächen geeigneten Flüssigkeit. Das Testprodukt enthält keine Chloride, Peroxide, Alkohole, Ethanole oder Halogene, sondern Wirkstoffe, die für die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier weniger schädlich sind. Wirksamkeitsprüfungen erfolgten gemäß Normen EN 14885 sowie EN 14476 (inklusive Corona-Virus). DENAA+ ZERO soll gemäß Verordnung (EU) 528/2012 als Biozid zur Desinfektion mit den Produktart 2, 3 und 4 zugelassen werden. Aktuell ist die Zulassung noch nicht erfolgt.
Gebrauchsanleitung:
DENAA+ ZERO TESTING in Anlehnung an gültige Hygienevorschriften täglich mehrfach mit jeweils 2 Sprühstößen auf die zu desinfizierende Oberfläche sprühen.
Inhaltsstoffe:
Wasser, oberflächenaktive Stoffe, organische Milchsäure, Minzaroma.
Hinweise:
Kontakt mit Augen unbedingt vermeiden. Nicht zum Verzehr geeignet. Unzugänglich für Kinder aufbewahren. Vorräte in verschlossener Verpackung an einem trockenen Ort zwischen 10° C und 30° C lagern und vor Frost schützen. Wie ein Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Umwelt:
DENAA+ ZERO TESTING ist vollständig biologisch abbaubar und bereits in recycelten oder recyclingfähigen Materialien verpackt. Bitte führen Sie restentleerte Verpackungen dem Wertstoffkreislauf zu. In Deutschland sind wir in der Zentralen Stelle des Verpackungsregisters LUCID unter Nummer DE1505307853444 registriert.
Sicherheit:
Die Zusammensetzung des Gemischs unterliegt laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) keiner Einstufung oder Kennzeichnung einer Gefahrenklasse.
DENAA+ ZERO TESTING